Allgemeine Vertragsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen XaanoMedia, vertreten durch Frau Stefanie Reck, (nachfolgend XaanoMedia) und dem Auftraggeber, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt XaanoMedia nicht an, es sei denn, XaanoMedia hätte der Geltung ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die jeweils einzelvertraglich geschlossene Vereinbarung zwischen XaanoMedia und dem Auftraggeber. Dieser Vereinbarung liegt ein individuelles und auf den Vertragspartner abgestimmtes Angebot zugrunde.

§ 3 Fremddienstleister
XaanoMedia ist berechtigt zur Realisierung einzelner Leistungen die Hilfe Dritter zu beanspruchen. Dies gilt insbesondere für den manuellen Linkeintrag zur Übermittlung von URLs an die jeweiligen Online-Verzeichnisse.

§ 4 Garantie
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die manuelle Eintragung der anzumeldenden Domain unseres kostenlosen Link und Shopeintrag in Suchmaschinen nicht garantiert werden kann, da die Aufnahme einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt.

§ 5 Haftung
Sofern XaanoMedia nach diesem Vertrag, den Vertragsbedingungen und Gesetz zur Haftung verpflichtet ist, beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung von XaanoMedia ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Kündigung
Es gelten die in der Vereinbarung festgelegten Kündigungsfristen.

§ 7 Anwendbares Recht
Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und XaanoMedia findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Geschäftsbeziehungen mit Vollkaufleuten ist der Erfüllungsort. In der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten gilt als Erfüllungsort der Sitz von XaanoMedia als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


Stand Januar 2008